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   KG, 08.05.2000 - (4) 1 Ss 116/00 (70/00)   

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KG, 08.05.2000 - (4) 1 Ss 116/00 (70/00) (https://dejure.org/2000,59960)
KG, Entscheidung vom 08.05.2000 - (4) 1 Ss 116/00 (70/00) (https://dejure.org/2000,59960)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - (4) 1 Ss 116/00 (70/00) (https://dejure.org/2000,59960)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Hinsichtlich der Möglichkeit der Bezugnahme des Berufungsgerichts bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wird in Teilen der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ss 387/02; KG, Beschlüsse vom 31. März 2000 und 08. Mai 2000 - 1 Ss 66/00 und 1 Ss 116/00, jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369) und der Kommentarliteratur (Engelhardt a.a.O. Rdn 4f; Julius a.a.O. Rdn 6) vertreten, dass eine Bezugnahme nicht möglich sei.

    Gleiches gilt für die Berufungsurteile in den Verfahren 1 Ss 116/00 des Kammergerichts und 4 Ss 387/02 des Oberlandesgerichts Stuttgart.

  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Während Bezugnahmen auf Strafzumessungserwägungen des mit der Berufung angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht stets unzulässig sind, da das Berufungsgericht als neu erkennende Tatsacheninstanz selbständige und neue Erwägungen darüber anzustellen hat, welche Strafe gerechtfertigt ist (BGH StV 1989, 5 ), ist streitig, ob Bezugnahmen durch das Berufungsgericht auf Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten im erstinstanzlichen Urteil als grundsätzlich nicht zulässig anzusehen sind (so Senatsbeschluss vom 17. September 2002 - 4 Ss 387/02 - vgl. auch KG - Beschlüsse vom 8. Mai 2000 - 1 Ss 116/00 [Juris] - und vom 31. März 2000 - 1 Ss 66/00 - [Juris]; KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 Rdnr. 4) oder ob solche unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind (so OLG Stuttgart [1. Strafsenat] NStZ-RR 2003, 83 ).
  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
    Eine solche pauschale Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Urteilsgründe ist jedoch allenfalls dann zulässig, wenn es sich nicht nur um einen sehr einfachen Sachverhalt handelt, sondern dieser zudem aufgrund einer exakten und überschaubaren Gliederung des erstinstanzlichen Urteils auch ohne nähere Bezeichnung unschwer und zweifelsfrei zu erkennen ist (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Mai 2000 (4) 1 Ss 116/00 (70/00) - OLG Köln VRS 86, 351 (353)) .
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